Epson-Bondrucker mit APRO-Logo druckt einen RKSV-Jahresbeleg mit QR-Code

RKSV - Jahresbelegüberprüfung

Mit der eingeführten Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bist du als Gastronom verpflichtet, bis 15. Februar den Jahresbeleg beim Finanzamt zu prüfen oder deinen Steuerberater damit zu beauftragen.

Sicherheitsabo und Jahresbelegsprüfung

Mit dem APRO-Sicherheitsabo inklusive Jahresbelegsprüfung übernehmen wir diesen gesamten Prozess für dich – zuverlässig und fristgerecht.

Das APRO-Sicherheitsabo & die Jahresbelegsprüfung kannst du um EUR 320,– pro Jahr (zzgl. MwSt.) erwerben.
Damit musst du dir keine Gedanken mehr um den Jahresbeleg oder die gesetzeskonforme Prüfung machen.

Wichtig:
Bitte übermittle uns weder den Jahresbeleg noch die Jahresbelegsmeldung – diese Schritte werden vollständig von APRO durchgeführt.

  • Bitte die Kassa zum Jahreswechsel eingeschaltet lassen!

  • Der Jahresbeleg wird automatisch am 01. Jänner erstellt und ausgedruckt.

  • Du erhältst eine E-Mail von Fiskaltrust zur Jahresbelegsmeldung.

  • APRO® führt für dich die Jahresbelegsprüfung bei FinanzOnline durch.

  • Du erhältst bis zum 31. Jänner eine Bestätigung per E-Mail von uns!

Was tun OHNE APRO Sicherheitsabo mit Jahresbelegsprüfung

Falls du das APRO-Sicherheitsabo mit Jahresbelegsprüfung nicht erworben hast, bist du SELBST für die Jahresbelegüberprüfung bzw. die Übermittlung an das Finanzamt VERANTWORTLICH!

Beachte dabei folgende Schritte:

1.  Bitte die Kassa zum Jahreswechsel eingeschaltet lassen!
2.  Der Jahresbeleg wird automatisch am 01. Jänner erstellt und ausgedruckt.
3.  Der Jahresbeleg muss nicht an APRO® übermittelt werden.
4.  Falls der Beleg nicht auffindbar sein sollte, bitte selbstständig lt. Anleitung HIER nachdrucken!
5.  Den Beleg kannst du entweder selbstständig beim Finanzamt prüfen oder du beauftragst deinen Steuerberater.

Du hast noch Fragen?

Kontaktiere uns gerne