
RKSV Sticktausch im Auftrag von BMF und WKO
Aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) hat das BMF gemeinsam mit der WKO festgelegt, dass alle RKSV-Signatureinheiten mit dem Chip ACOS-ID 2.1 bis spätestens Mai 2027 getauscht werden müssen. Betroffen sind alle Kassen mit physischem RKSV-Stick aus den Jahren 2016 bis 2025.
WAS BEKOMMST DU VON UNS?
1 neuer Stick inkl. Signaturkarte (Versand per Einschreiben)
2 Anleitung, mit der du den Tausch selbst vor Ort in fünf bis zehn Minuten erledigen kannst
3 Ab- und Anmeldung im FinanzOnline
4 Prüfung des Null-Belegs
VIDEO-ANLEITUNGEN RKSV STICKTAUSCH
ANLEITUNG NULL-BELEG im APRO BON auslösen
