APRO Hilfe · Stand 6. November 2026

Zahlung abschließen oder zurückerstatten

Anleitungen

Zuletzt aktualisiert: 5. November 2026ca. 2 Min. Lesezeit

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Reporting › Online Bestellungen › Bestellungen

Voraussetzung

Die Bestellung ist aufgeklappt und trägt Zahlungsdaten.

Diese Aktionen betreffen nur die Zahlung, nicht die Bestellung. Sie sitzen im Block „Zahlungsmittel" der aufgeklappten Bestellung bzw. im Block „Aktionen".

Zahlung abschließen

  1. Klicken Sie im Block „Aktionen" auf „Zahlung abschließen".
  2. Der Bestätigungsdialog „Zahlung abschließen" weist darauf hin, dass der Betrag damit tatsächlich abgerechnet wird.
  3. Bestätigen Sie den Dialog.

Die Aktion erscheint nur beim Zahlungsstatus „Autorisiert" und nicht auf jedem Benutzerkonto.

Zahlung stornieren oder rückerstatten

  1. Klicken Sie im Block „Zahlungsmittel" auf „Zahlung stornieren" beim Zahlungsstatus „Autorisiert" bzw. auf „Rückerstattung" beim Zahlungsstatus „Abgerechnet".
  2. Der Dialog „Zahlungsabwicklung" fragt nach, ob die Zahlung storniert bzw. rückabgewickelt werden soll, und zeigt denselben Warnhinweis wie der Stornierungsdialog.
  3. Tragen Sie bei einer Rückerstattung wahlweise „Teilbetrag (Optional)" ein. Bei einer Zahlung über das Guthabenkonto ist das Feld mit dem Gesamtpreis vorbelegt.
  4. Tragen Sie wahlweise eine Notiz ein. Der Umschalter „Benutzer benachrichtigen" bleibt aktiv.
  5. Bei Standorten mit Guthabenkonto erscheint zusätzlich der Umschalter „Kundenkonto reduzieren", voreingestellt aktiv.
  6. Bestätigen Sie mit „Stornieren" bzw. „Rückerstatten". „Schließen" bricht ab.

Ergebnis

Nach einem Zahlungsabschluss erscheint „Zahlung wurde abgerechnet", bei Fehlschlag „Zahlung konnte nicht abgerechnet werden". Nach einer Rückerstattung oder Stornierung erscheint „Zahlung wurde rückabgewickelt", bei Fehlschlag „Zahlungsrückabwicklung fehlgeschlagen".

Gut zu wissen

  • Der Knopf erscheint nur bei Zahlungsanbietern, die Rückerstattungen unterstützen, und nur bei den Zahlungsstatus „Autorisiert" und „Abgerechnet".
  • Eine Teilerstattung setzt den Zustand der Zahlung ebenfalls auf erstattet; erkennbar ist sie nur am Betrag.
  • Die Obergrenze wird gegen den ursprünglichen Zahlungsbetrag geprüft, nicht gegen den offenen Rest.
  • Ohne Betragsangabe wird der ursprüngliche Betrag abzüglich des bereits Erstatteten erstattet.
  • Erst bei voller Erstattung entsteht eine Stornorechnung; eine Teilerstattung lässt die Rechnung stehen.
  • Barzahlung und das allgemeine Verfahren werden nie erstattet.
  • Eine Erstattungsmeldung an den Gast geht nur hinaus, wenn sie angefordert wurde.
  • Lässt sich nicht erstatten: siehe „Rückerstattung nicht möglich".